Brief von der Anwältin meiner Frau
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Brief von der Anwältin meiner Frau
Brief von der Anwältin Eine unglaubliche Geschichte 2
Heute habe ich folgenden Brief von der Anwältin meiner Frau erhalten und sogleich geantwortet. Was haltet ihr von der Sache???
Indien 15.05.2001
Seht geehrte Frau Rechtsanwältin
zu Ihrem Brief möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Anwältin
1. Meine Mandantin hat Ihnen bereitest per Mail mittgeteilt das sie Sie nicht mehr Liebt und nicht mehr mit Ihnen zusammen sein will. Sie hat mich gebeten, Ihnen mittzuteilen, dass sie ab sofort nicht mehr mit Ihnen zusammenlebt und nichts mehr mit Ihnen zu tun haben will. Sie werden aufgefordert, dies zu respektieren und jegliche persönliche Kontaktaufnahme zu meiner Mandantin zu unterlassen.
Ich
Zu 1.
Ich habe keinerlei email meiner Frau erhalten, Sie hat mir nur kurz über MSN geschrieben das Sie mich nicht mehr Liebt.
Bis zu meiner Abreise nach Indien haben wir ein gemeinsames Kind geplant und waren aus diesem Grund zur Untersuchung bei einem Urologen und Gynäkologen. Endsprechende Unterlagen können beigebracht werden. Auch nahm meine Frau keinerlei Verhütung mehr.
Ich wurde von Ihrer Aussage völlig überrascht und verstehe nicht warum Sie von heute auf morgen aus einer Intakten Ehe ausbricht.
Anwältin
2. Zugleich habe ich Sie aufzufordern, zur Berechnung des Trennungsunterhalts meiner Mandantin, Auskunft zu erteilen über die Höhe Ihres Einkommens der letzten 12 Monate. Bitte übermitteln Sie mir hierzu die Abrechnungen von 05/11-04.12. Hierzu setze ich eine Frist bis zum 25.02.2012.
Ich
Zu 2.
Alle meine Gehaltsabrechnungen befinden sich bei meiner Frau.
Anwältin
3. Derzeit zahlen Sie meiner Mandantin Monatlich 1000 Euro für die Kosten des Lebens und tragen die Miete der gemeinsamen Wohnung. Diese Beträge werden vorsorglich ab sofort als Mindestbetrag geltend gemacht. Der genaue Unterhaltsbetrag wird nach Auskunfterteilung beziffert werden und ebenfalls ab sofort begehrt, sollte sich insgesamt eine höhere Unterhaltsanspruch meiner Mandantin errechnen.
Ich
Zu3.
Wie meine Frau richtigerweise bestätigt hat, zahle ich die Miete unserer gemeinsamen Wohnung und überweise Ihr Monatlich 1000€.
Was meine Frau Ihnen wahrscheinlich nicht mitgeteilt hat ist das Sie ohne mein Einverständnis systematisch mein Konto geplündert hat.
Am ersten Mai hat Sie mir beteuert wie sehr Sie mich Liebt, am zweiten Mai hat Sie mein Konto restloslehrgeräumt so dass ich momentan nicht einmal Geld zum Essen habe, am fünften Mai hat Sie mir über MSN geschrieben das Sie mich nicht mehr Liebt.
Sie werden verstehen das ich natürlich die ca. 10000€ die meine Frau von meinen Konto Illegaler weise abgehoben hat bei dem Unterhalt in Abzug bringen werde.
Ich bin auch der Meinung das meine Frau in der flicht ist eine Arbeit aufzunehmen um für Ihren eigene Unterhalt aufzukommen, dafür sollte ein Fiktives Einkommen von ca. 800€ angerechnet werden.
Meines erachten ist meine Frau einseitig aus einer Intakten Ehe ausgebrochen und hat somit den Tatbestand einer Verwirkung erfüllt.
Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Unterhalsberechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist. Im Gesetz lässt sich die wesentliche Vorschrift zur Verwirkung in § 1579 BGB finden. Auch wenn diese Vorschrift in den Bereich „Geschiedenen unterhalt“ fällt, ist sie in wesentlichen Teilen (genau genommen § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB) über § 1361 Abs. 3 BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts entsprechend anwendbar.
Desweiteren möchte ich Sie darüber Informieren das ich einer Scheidung nicht zu stimme da ich der Meinung bin das wir zwar einige Probleme haben aber unsere Ehe Intakt ist.
Anbei ein Kontoauszug für die Letzten zwei Monate um zu beweisen wann und wie viel Geld meine Frau von meinem Konto Abgeholt hat.
Mit freundlichen Grüße
Heute habe ich folgenden Brief von der Anwältin meiner Frau erhalten und sogleich geantwortet. Was haltet ihr von der Sache???
Indien 15.05.2001
Seht geehrte Frau Rechtsanwältin
zu Ihrem Brief möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Anwältin
1. Meine Mandantin hat Ihnen bereitest per Mail mittgeteilt das sie Sie nicht mehr Liebt und nicht mehr mit Ihnen zusammen sein will. Sie hat mich gebeten, Ihnen mittzuteilen, dass sie ab sofort nicht mehr mit Ihnen zusammenlebt und nichts mehr mit Ihnen zu tun haben will. Sie werden aufgefordert, dies zu respektieren und jegliche persönliche Kontaktaufnahme zu meiner Mandantin zu unterlassen.
Ich
Zu 1.
Ich habe keinerlei email meiner Frau erhalten, Sie hat mir nur kurz über MSN geschrieben das Sie mich nicht mehr Liebt.
Bis zu meiner Abreise nach Indien haben wir ein gemeinsames Kind geplant und waren aus diesem Grund zur Untersuchung bei einem Urologen und Gynäkologen. Endsprechende Unterlagen können beigebracht werden. Auch nahm meine Frau keinerlei Verhütung mehr.
Ich wurde von Ihrer Aussage völlig überrascht und verstehe nicht warum Sie von heute auf morgen aus einer Intakten Ehe ausbricht.
Anwältin
2. Zugleich habe ich Sie aufzufordern, zur Berechnung des Trennungsunterhalts meiner Mandantin, Auskunft zu erteilen über die Höhe Ihres Einkommens der letzten 12 Monate. Bitte übermitteln Sie mir hierzu die Abrechnungen von 05/11-04.12. Hierzu setze ich eine Frist bis zum 25.02.2012.
Ich
Zu 2.
Alle meine Gehaltsabrechnungen befinden sich bei meiner Frau.
Anwältin
3. Derzeit zahlen Sie meiner Mandantin Monatlich 1000 Euro für die Kosten des Lebens und tragen die Miete der gemeinsamen Wohnung. Diese Beträge werden vorsorglich ab sofort als Mindestbetrag geltend gemacht. Der genaue Unterhaltsbetrag wird nach Auskunfterteilung beziffert werden und ebenfalls ab sofort begehrt, sollte sich insgesamt eine höhere Unterhaltsanspruch meiner Mandantin errechnen.
Ich
Zu3.
Wie meine Frau richtigerweise bestätigt hat, zahle ich die Miete unserer gemeinsamen Wohnung und überweise Ihr Monatlich 1000€.
Was meine Frau Ihnen wahrscheinlich nicht mitgeteilt hat ist das Sie ohne mein Einverständnis systematisch mein Konto geplündert hat.
Am ersten Mai hat Sie mir beteuert wie sehr Sie mich Liebt, am zweiten Mai hat Sie mein Konto restloslehrgeräumt so dass ich momentan nicht einmal Geld zum Essen habe, am fünften Mai hat Sie mir über MSN geschrieben das Sie mich nicht mehr Liebt.
Sie werden verstehen das ich natürlich die ca. 10000€ die meine Frau von meinen Konto Illegaler weise abgehoben hat bei dem Unterhalt in Abzug bringen werde.
Ich bin auch der Meinung das meine Frau in der flicht ist eine Arbeit aufzunehmen um für Ihren eigene Unterhalt aufzukommen, dafür sollte ein Fiktives Einkommen von ca. 800€ angerechnet werden.
Meines erachten ist meine Frau einseitig aus einer Intakten Ehe ausgebrochen und hat somit den Tatbestand einer Verwirkung erfüllt.
Eine Verwirkung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Unterhalsberechtigte einseitig aus einer intakten Ehe ausgebrochen ist. Im Gesetz lässt sich die wesentliche Vorschrift zur Verwirkung in § 1579 BGB finden. Auch wenn diese Vorschrift in den Bereich „Geschiedenen unterhalt“ fällt, ist sie in wesentlichen Teilen (genau genommen § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB) über § 1361 Abs. 3 BGB im Rahmen des Trennungsunterhalts entsprechend anwendbar.
Desweiteren möchte ich Sie darüber Informieren das ich einer Scheidung nicht zu stimme da ich der Meinung bin das wir zwar einige Probleme haben aber unsere Ehe Intakt ist.
Anbei ein Kontoauszug für die Letzten zwei Monate um zu beweisen wann und wie viel Geld meine Frau von meinem Konto Abgeholt hat.
Mit freundlichen Grüße
Santomuerte- Anzahl der Beiträge : 12
Anmeldedatum : 11.05.12
Re: Brief von der Anwältin meiner Frau
OMG OMG OMG
1. und einzige Reaktion ist das sofortige Aufsuchen eines Rechtsbeistandes. SOFORT !!!!!!!!!!
Anscheinend hast Du keine Ahnung, dass nicht nur Männer Schweine sein können. Du läufst hier gerade grinsend ins offene Messer.
lG Blackhole
P.S. Ach so. Dringend neues Konto mit alleiniger Verfügungsgewalt. Fang an Dich zu schützen.
1. und einzige Reaktion ist das sofortige Aufsuchen eines Rechtsbeistandes. SOFORT !!!!!!!!!!
Anscheinend hast Du keine Ahnung, dass nicht nur Männer Schweine sein können. Du läufst hier gerade grinsend ins offene Messer.
lG Blackhole
P.S. Ach so. Dringend neues Konto mit alleiniger Verfügungsgewalt. Fang an Dich zu schützen.
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